2.3. Die Rekurrenten machen geltend, sie hätten drei Fahrzeuge. Wie allgemein bekannt sei, müssten die Fahrzeuge in der Autogarage repariert und kontrolliert werden. Dazu kämen weitere Termine in der Autogarage infolge Service, Vorbereitung Prüfung, Pneuwechsel usw. Deshalb habe zu beruflichen Zwecken auf die anderen Fahrzeuge ausgewichen werden müssen. Mit dem Audi A4 Allroad (Kombi) könnten nur geschäftliche Fahrten vorgenommen werden, da das Auto vollständig mit Material befüllt sei. Bezüglich den Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung wurde angegeben, dass der Rekurrent täglich Kundenkontakt habe und dabei Spesen entstünden.