Der Spesenanteil betrage folglich CHF 15'566.00. Verrechnet mit pauschal ausbezahlten Autospesen von CHF 21'600.00 führe dies zu einer steuerpflichtigen Entschädigung von CHF 6'000.00. Bezüglich der Nichtgewährung des halben Abzugs für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung legt die Steuerkommission Q. dar, dass dem Rekurrenten pro Jahr Verpflegungsspesen von CHF 6'600.00 bezahlt würden. Die maximalen Mehrkosten für auswärtige Verpflegung von unselbständig Erwerbenden betrügen pro Jahr CHF 3'200.00. Mit den bezahlten Spesen könnten nicht nur die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung, sondern auch zusätzlich anfallende Kosten gedeckt werden.