2.2. Die Steuerkommission Q. rechnete einen Privatanteil Spesen (Auto) in der Höhe von CHF 6'000.00 auf mit der Begründung, dass dem Rekurrenten eine Spesenpauschale von CHF 1'800.00 für durchschnittlich 2'200 km pro Monat ausbezahlt werde. Damit sei ersichtlich, dass die anfallenden Auslagen nicht ausschliesslich nach Aufwand ersetzt würden. Es sei somit nicht auszuschliessen, dass die bezahlten Spesen zumindest anteilsmässig keinen Auslagenersatz darstellen würden, sondern zum Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit des Rekurrenten dazuzurechnen seien.