Auf die Aufrechnung Privatanteil Autospesen von Fr. 6'000.- ist zu verzichten und die hälftigen Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung von Fr. 1'600.- zu gewähren." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. Das Spezialverwaltungsgericht hat vom Gemeindesteueramt Q. weitere Unterlagen beigezogen. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: