2. Gegen die Verfügung vom 15. Dezember 2020 liessen A. und B. mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 Einsprache erheben und beantragen, auf die Aufrechnung eines Privatanteils Spesen (Auto) von CHF 6'000.00 sei zu verzichten und der hälftige Abzug für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung in der Höhe von CHF 1'600.00 sei zu gewähren. 3. Mit Entscheid vom 30. April 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 30. April 2021 (Zustellung am 26. Mai 2021) liessen A. und B. mit Rekurs vom 24. Juni 2021 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellen den "Antrag