1. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2020 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons und Gemeindesteuern 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 65'500.00 veranlagt. Dabei wurden die als Berufsauslagen von A. deklarierten Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung gestrichen und ein Privatanteil Spesen für das Auto in der Höhe von CHF 6'000.00 aufgerechnet.