Eine solche "Verkettung" der vorgenommenen Arbeiten fehlt vorliegend, weil die Erneuerung des Sitzplatzes nicht zwingend auch die Erneuerung des Teiches erforderte, und umgekehrt. Sowohl der Sitzplatz als auch der Teich hätten problemlos je für sich alleine saniert werden können. Unter diesen Umständen besteht kein Grund, vom Normalfall der Einzelbetrachtung abzuweichen und eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Da es sich beim Sitzplatz und Teich flächenmässig nur um einen kleinen Teil der ganzen Gartenanlage handelt (vgl. die aktenkundigen Luftaufnahmen), ist die Situation nicht mit der vollständigen Aushöhlung eines Gebäudes mit -9-