Auffassung der Vorinstanz befindet sich der sanierte Sitzplatz nicht "an einem anderen Standort näher am Haus" (vgl. Einspracheentscheid, S. 2), d.h. es hat keine Verlegung des mit Platten versehenen Sitzplatzes stattgefunden (vgl. Rekurs und aktenkundige Fotos). Die Gesamtkosten beliefen sich auf netto CHF 6'401.60 (vgl. Rechnung E., S., vom 30. Oktober 2019).