Die Veränderung des Gartens kommt einer Neugestaltung gleich. Losgelöste einzelne Elemente, die für sich einzeln betrachtet Liegenschaftsunterhalt darstellen würde, teilen bei einer Neugestaltung das Schicksal der Gesamtbetrachtung und sind damit ebenfalls nicht abzugsfähig. Bei einem Investitionsvolumen von rund CHF 54'000 sprechen zudem deutliche Argumente für eine Investition gegenüber von laufendem ordentlichen Gartenunterhalt."