"- Rückbau des bisheri[geri]gen Sitzplatzes mit Neuaufbau an einem anderen Standort näher am Haus stellt, keinen Liegenschaftsunterhalt (LUK) dar. - Erweiterung des neuen Sitzplatzes auf bisher mit Gras bedeckter Fläche stellt keinen LUK dar. - Veränderung der Grundfläche des Teichs mit Rückbau zu Gunsten des neuen Sitzplatzes, neue Ausdehnung über den bisherigen, ebenfalls rückgebauten alten Sitzplatz hinaus, bei lediglich geringer Überschneidung der alten und der neuen Wasserfläche, stellen im Gesamtkontext eine Neugestaltung des Gartens und damit keinen LUK dar.