sich beim Sitzplatz und Teich flächenmässig nur um einen kleinen Teil der ganzen Gartenanlage handelt (vgl. die aktenkundigen Luftaufnahmen), ist die Situation nicht mit der vollständigen Aushöhlung eines Gebäudes mit anschliessender Neugestaltung der Innenraumeinteilung vergleichbar. Es kommt hinzu, dass die vorliegend zu beurteilenden Gesamtkosten von CHF 54'761.00 nur rund 1/5 der Gesamtkosten gemäss dem vom Bundesgericht beurteilten Fall betragen.