Eine solche "Verkettung" der vorgenommenen Arbeiten fehlt vorliegend, weil die Erneuerung des Sitzplatzes nicht zwingend auch die Erneuerung des Teiches erforderte, und umgekehrt. Sowohl der Sitzplatz als auch der Teich hätten problemlos je für sich alleine saniert werden können. Unter diesen Umständen besteht kein Grund, vom Normalfall der Einzelbetrachtung abzuweichen und eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Da es -9-