Bei dieser Sanierung wurden die bisherigen Platten und der Altbeton entfernt. In der Folge wurde ein neues Fundament erstellt, neue Keramikplatten verlegt und der Sitzplatz mit Granitstellriemen eingefasst. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz befindet sich der sanierte Sitzplatz nicht "an einem anderen Standort näher am Haus" (vgl. Einspracheentscheid, S. 2), d.h. es hat keine Verlegung des mit Platten versehenen Sitzplatzes stattgefunden (vgl. Rekurs und aktenkundige Fotos). Die Gesamtkosten beliefen sich auf netto CHF 6'401.60 (vgl. Rechnung E., S., vom 30. Oktober 2019).