lung neu aufgebaut und als Hangsicherung für das neue Schwimmbecken angepasst und erhöht, wobei die ursprünglichen Löffelsteine wieder eingesetzt wurden. Die bestehende Hangböschung wurde in diesem Bereich aufgehoben. Die Treppe wurde abgebrochen, alsdann gegen Süden verschoben und wieder aufgebaut. Westlich des Wohnhauses wurde die Rasenfläche aufgehoben und neu ein befestigter Platz erstellt. Zusammen mit der Neuerstellung des Schwimmbades machen die Beschwerdeführer Gesamtkosten von Fr. 268'951.— für die neugestaltete Pool- und Gartenanlage geltend.