3. 3.1. Nach den Sachverhaltsfeststellungen des Verwaltungsgerichts war das früher einbetonierte Schwimmbecken der Beschwerdeführer nicht vollständig in den Boden eingelassen. Das neu vorgefertigte Keramikschwimmbecken mit halbrundem Einstieg ist demgegenüber ebenerdig eingelassen. Gemäss Rechnung unter dem Titel 'ausgeführte Baumeisterarbeiten für Neubau Schwimmbad' im Betrag von Fr. 35'376.— wurden das alte Schwimmbecken komplett abgebrochen, insgesamt 33 Kubikmeter Beton und 97 Kubikmeter Aushub abgeführt und die neue Monobetonbodenplatte gegossen und rundum abgeschalt.