4. Den Einspracheentscheid vom 8. Juni 2021 (Zustellung am 11. Juni 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 17. Juni 2021 (Postaufgabe am 18. Juni 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt das folgende Begehren: "Die Liegenschaftskosten für Teich und Sitzplatzsanierung im Gesamtbetrag von CHF 54761 seien zu je 50% zwischen Fr.D. und Hr.A., d.h. zu je CHF 27380.50 zum Abzug zuzulassen" Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -3-