3.2. Die beiden Grundstückgewinnsteuerveranlagungen tragen das Versanddatum 17. September 2020. Gemäss den unbestritten gebliebenen Ausführungen der Steuerkommission Q. wurden sie mit A-Post Plus dem Rekurrenten am 18. September 2020 zugestellt (vgl. Einspracheentscheid, S. 1). Somit hat die 30-tägige Einsprachefrist am 19. September 2020 zu laufen begonnen und am Montag, 19. Oktober 2020 geendet (§ 186 Abs. 2 StG). Die Einsprache datiert vom 26. Oktober 2020 und wurde am 27. Oktober 2020 der Post übergeben (vgl. Einspracheentscheid, S. 1). Sie erfolgte somit verspätet, was unbestritten ist (vgl. "Unrechtmässige Rechts- fall-Zusammenlegung /