1. 1.1. Mit Verfügung vom 17. September 2020 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 40'131.00 bei einer Besitzesdauer von 4 Jahren und einem Steuersatz von 34 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 13'644.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 399'500.00, ein Erwerbspreis von CHF 337'500.00 sowie Aufwendungen von CHF 21'869.00 zu Grunde.