1. Mit Verfügung vom 21. Januar 2021 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 0.00 und zu einer Feuerwehrsteuer von CHF 30.00 (Minimum) veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Januar 2021 erhob A. mit Schreiben vom 19. Februar 2021 Rekurs (recte: Einsprache) und beantragte, es sei ihm die Feuerwehrsteuer zu erlassen. Eventualiter sei ihm zu ermöglichen, seiner Feuerwehrpflicht nachkommen zu können. 3. Mit Entscheid vom 20. Mai 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.