2. Auf den Rekurs sei nicht einzutreten, da die gesetzliche Frist nicht eingehalten wurde. Sollte das Spezialverwaltungsgericht entgegen unseres Antrags auf den Rekurs eintreten, beantragen wird die Abweisung des Rekurses (…) ". 3.2. Das Kantonale Steueramt beantragt, es sei auf den Rekurs nicht einzutreten, eventualiter sei der Rekurs abzuweisen, unter Kostenfolgen zulasten des Rekurrenten. -3- 4. A. hat eine Replik erstatten lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: