Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Das Inkassobüro Q. hat am 27. April 2021 verfügt, A. habe zur Deckung des Verlustscheins infolge Konkurs vom 7. Mai 2019 (Kantons- und Gemeindesteuern 2001 – 2003) total CHF 37'636.05 sicherzustellen. 2. Die Verfügung vom 27. April 2021 hat A. mit Rekurs vom 28. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt die folgenden "Rechtsbegehren: 1. Die Sicherstellungsverfügung vom 27. April 2021 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Rekursgegnerin.