7.2. Die Rekurrenten haben keine Rügen gegen die einzelnen Schätzwerte erhoben. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Schätzung im Jahr 2013 geprüft und die gewählten Ansätze und die Schätzung insgesamt für richtig befunden. Das Urteil des Spezialverwaltungsgerichtes wurde von Verwal- tungs- und Bundesgericht geschützt (VGE vom 12. September 2019 [WBE. 2019.166]; Bundesgerichtsurteil vom 20. August 2020 [2C_858/2019]). Gestützt auf diese Urteile ist von folgenden, unveränderten Werten auszugehen: