sprünglichen Wohnhauses auf der Parzelle Nr. ggg (und damit auch dessen dem Betrieb dienende Funktion als Wohnung für den Betriebsleiter und dessen Familie sowie allfällig betrieblich erforderliche Angestellte) zu verändern. Das Grundstück Nr. ggg (bzw. dessen 'Wohnteil') soll offenbar nicht mehr (oder nur noch teilweise) als betrieblich erforderliche Wohnstätte dienen. Diese Funktion soll durch das neu erstellte Wohngebäude auf der Parzelle Nr. aaa übernommen werden.