6.7.4. Im Steuerjahr 2013 wurden diverse Widersprüche im Verhalten der Rekurrenten festgestellt (Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. September 2019 [WBE.2019.166]): "3.1.3.1. Das Verhalten der Beschwerdeführer ist zumindest teilweise widersprüchlich: Zwar haben sie das Grundstück und hernach auch das Wohngebäude in die Buchhaltung ihres Landwirtschaftsbetriebs aufgenommen. Das - 13 -