Als Folge des Umzugs stellt sich die Frage, ob das Wohnhaus X-Strasse nun automatisch im Sinne des BGBB als landwirtschaftliches Grundstück gilt, also dem Geschäftsvermögen zuzuordnen wäre (Erw. 6.7.6 hiernach). 6.7. 6.7.1. Gemäss Artikel 2 Abs. 1 BGBB gilt das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht für Grundstücke ausserhalb einer Bauzone. Die Parz. aaa liegt jedoch in der Bauzone. Es ist daher zu prüfen, ob vorliegend das BGBB gemäss Artikel 2 Abs. 2 BGBB anwendbar ist. Danach gilt das Gesetz für Grundstücke mit landwirtschaftlichen Gebäuden, die in einer Bauzone liegen und zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören (Art. 2 Abs. 2 lit. a BGBB).