vgl. auch Bernische Verwaltungsrechtsprechung [BVR] 2007, S. 314 ff.). Eine Besteuerung zum Ertragswert auch nach der Betriebsaufgabe hätte im Übrigen eine Privilegierung von Landwirten, die ihren Betrieb aufgegeben haben, im Vergleich mit den übrigen Eigentümern zur Folge, für die keine genügenden Gründe auszumachen sind." - 12 -