5.2. Nachfolgend ist somit zu klären, ob landwirtschaftliche oder nicht-landwirt- schaftliche Kriterien bei der vorliegenden Schätzung anzuwenden sind. Diese Frage wurde zwar bereits für das Steuerjahr 2013 im Verfahren 3-RV.2017.116 behandelt (SGE vom 21. März 2019; bestätigt durch VGE vom 12. September 2019 [WBE.2019.166] und Bundesgerichtsurteil vom 20. August 2020 [2C_858/2019]) Da die Rekurrenten in der Zwischenzeit - 10 - definitiv in das Wohnhaus X-Strasse gezogen sind (wie nachfolgend ausgeführt), ist eine erneute Prüfung angezeigt.