4.2. Das KStA GS hat eine Einzelschätzung vorgenommen und den Grund dafür mit "Wechsel von selbstgenutzt zu Fremdnutzung u. umgekehrt (Nutzungsänderung)" sowie "Umbau / Anbau / Ausbau → Bestandesänderung" angegeben. Eine Nutzungsänderung und insbesondere die Errichtung bzw. Fertigstellung eines Gebäudes führen zu einer neuen Grundstückschätzung. Das Wohnhaus X-Strasse wurde seit den letzten Teilschätzungen betreffend die Jahre 2013 und 2014 (17. August 2016, 12. Juni 2017) erst im Jahr 2015 fertiggestellt. Folglich haben sich die Werte seit der dem Baufortschritt entsprechenden letzten Schätzung verändert. Es liegt zweifellos ein Einzelschätzungsgrund vor.