Die Steuerkommission hätte eine beschwerdefähige Verfügung erlassen müssen. Da dem KStA GS im Zeitpunkt der Grundstückschätzung kein Entscheid der Steuerkommission Q. über die Zuweisung des Wohnhauses X- Strasse zum Geschäfts- oder Privatvermögen vorgelegen habe, stelle sich die Frage, ob überhaupt das gesamte Verfahren „Grundstückschätzung und Neuschätzung vom 19.02.2021" rechtens sei. 4. 4.1. Das Verwaltungsgericht hat sich im VGE vom 21. August 2013 (WBE.2012.251) zu den Voraussetzungen einer Einzelschätzung wie folgt geäussert: