Im Jahr 2014 sei die Liegenschaft noch nicht fertig erstellt gewesen. Darum sei auf ein Rechtsmittelverfahren verzichtet worden, was aber ausdrücklich keine Anerkennung dafür darstelle, dass die Liegenschaft nicht Geschäftsvermögen sei. Die Beurteilung, ob Geschäft- oder Privatvermögen vorliege, sei eine Angelegenheit der Steuerkommission. Gemäss Erwägung 2.4 des -8-