Werten ab dem Jahre der Einleitung der Neuschätzung. Nachdem der Steuerpflichtige erwiesenermassen Antrag auf Einbringung ins Geschäftsvermögen gestellt habe, sei per 1. Januar 2015 die Schätzung für den gesamten Betrieb nach landwirtschaftlichen Normen vorzunehmen. Solange die Steuerveranlagung offen sei, könnten Nachdeklarationen erfolgen. Das Wohnhaus X-Strasse werde vom Betriebsinhaber und seiner Familie und dem mitarbeitenden Sohn bewohnt. Sie diene dementsprechend dem Landwirtschaftsbetrieb und sei gemäss Art. 2 Abs. 2 lit a BGBB Bestandteil des Gewerbes und somit auch Bestandteil des landwirtschaftlichen Geschäftsvermögens.