Für Landwirtschaftsbetriebe gelte die einheitliche Schätzung von Gebäuden und Land. Aus diesem Grunde sei die separate Schätzung vom 19. Februar 2021 aufzuheben, soweit sie das Wohnhaus X-Strasse und die Parz. aaa betreffe. Die gleichentags eröffnete grüne Schätzung mit Wohnhaus Nr. eee, Lagergebäude eee, Lagergebäude fff, Acker Wiese und Wald in der Gemeinde Q. sowie Acker und Wiese in der Gemeinde R. mit einem Gesamtwert von CHF 758'000.00 seien anerkannt.