- das Wohnhaus X-Strasse sei Geschäfts- und nicht Privatvermögen; - die Schulden/Hypotheken X-Strasse Nr. ccc und Nr. ddd bei der E. seien Geschäftsschulden. Die Steuerkommission habe diese Begehren den Steuerjustizbehörden nicht mitgeteilt, obwohl das Verfahren 2014 noch nicht erledigt gewesen sei.