In der Veranlagungsverfügung 2009 der Steuerverwaltung des Kantons Wallis wurde entsprechend ein Erwerbseinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 114'620.00 veranlagt. Es wurden keine zusätzlichen AHV-Beiträge in Abzug gebracht (Rekursbeilage 11). 7.2. Der E-Mail der Ausgleichskasse des Kantons Wallis vom 7. September 2020 an die Vertreterin des Rekurrenten kann folgendes entnommen werden: -6- "Das Einkommen setzt sich wie folgt zusammen: Einkommen CHF 114620.-- zuzüglich Aufrechnung AHV Beiträge CHF 12312.00"