Eine allfällige Anrechnung der Beiträge hätte deshalb im Jahr 2009 mit der Verkaufsabrechnung im Kanton Wallis stattfinden müssen. Das KStA wies in seiner Vernehmlassung darauf hin, dass die AHV-Beiträge bei der Steuerabrechnung über den Verkauf der Liegenschaft im Wallis im Jahr 2009 bereits berücksichtigt seien (Vernehmlassung des KStA vom 25. Juni 2021). Der Abzug der AHV- Beiträge im Steuerjahr 2017 ist strittig und nachfolgend zu prüfen.