In der Steuererklärung 2017 deklarierte der Rekurrent die AHV/IV/EO-Bei- träge nicht. Im Schreiben der Vertreterin vom 31. August 2020, von der Steuerkommission Q. als Einsprache entgegengenommen, wurde jedoch nachträglich darum ersucht, den Abzug von CHF 12'055.20 "mittels Rektifikats" zu übernehmen. Die Steuerkommission Q. liess den Abzug nicht zu. Sie führte im Einspracheentscheid aus, dass die geschuldeten AHV-Beiträge in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Liegenschaftsverkauf in S. "XY" im Jahr 2009 stünden. Eine allfällige Anrechnung der Beiträge hätte deshalb im Jahr 2009 mit der Verkaufsabrechnung im Kanton Wallis stattfinden müssen.