Die AHV/IV/EO-Beiträge von CHF 12'055.00 deklarierte der Rekurrent zuerst in der Steuererklärung 2016. Das Gemeindesteueramt Q. führte aus, dass die deklarierten Beiträge nicht im Jahr 2016 abgezogen werden könnten, da sie am 9. März 2017 verfügt worden seien (Veranlagungsvorschlag vom 4. September 2018).