Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis erhob, gestützt auf das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, mit Verfügung vom 9. März 2017 AHV/IV/EO-Beiträge als selbständig erwerbende Person von CHF 12'055.20 und Verwaltungskosten von CHF 361.20 für das Beitragsjahr 2009. Die Berechnung basierte auf der definitiven rechtskräftigen Steuerveranlagung 2009 des Kantons Wallis. -5-