6. A. liess eine Replik erstatten. In dieser liess er beantragen, dass die "Beiträge, die Verwaltungskosten von CHF 361.20 (Beilage 4 bei den Akten) und auch die Verzugszinsen von CHF 4'464.75, zuzüglich CHF 127.75 der Ausgleichskasse Wallis bei den Staats- und Gemeindesteuern 2017 und der direkten Bundessteuer 2017 im Kanton Aarau zum Abzug" zuzulassen seien (Replik vom 8. Juli 2021) 7. Das Spezialverwaltungsgericht zog die Steuerakten 2009 des Gemeindesteueramtes Q. bei.