1.3. Mit korrigierter Verfügung vom 18. August 2020 wurde A. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2017 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 108'184.00 (gerundet CHF 108'100.00; satzbestimmendes Einkommen CHF 227'000.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'184'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 8'911'000.00) veranlagt.