"160'000 x 52/1000 x = 8'320 : ½ Jahr = CHF 4'160" Gestützt darauf hat die Steuerkommission Q. den Rekurrenten im Jahr 2018 als "Einlage Erneuerungsfond 2018/2019" einen Abzug von CHF 4'160.00 gewährt. 3.3. Die Rekurrenten beantragen, es seien die CHF 13'628.00 vollumfänglich als Liegenschaftsunterhalt zum Abzug zuzulassen. Sie machen geltend, die "Einlage Erneuerungsfonds" von CHF 160'000.00 habe nicht nur im "Geschäftsjahr 2018/2019 (1.7.18-30.6.19)" stattgefunden, sondern sei wiederkehrend. Zur Untermauerung ihres Antrages haben sie mit der Replik die "Betriebskostenabrechnung 01.07.2019-30.06.2020/Kostenzusammenstellung" eingereicht.