3.2. Die Rekurrenten deklarierten in der Steuererklärung 2019 als Liegenschaftsunterhalt unter anderem CHF 13'628.00. Die Steuerkommission Q. kürzte diesen Betrag um CHF 4'160.00 auf CHF 9'468.00 (vgl. Details Steuerveranlagung 2019). Sie begründet dies wie folgt (vgl. Abweichungsbegründung 2019): -5- "E., CHF 13'628 Wir gehen davon aus, dass die deklarierten Kosten auch die Ihnen im Einspra- che-Verfahren 2018 gewährte Einlage in den Erneuerungsfonds von CHF 4'160 beinhaltet." Die CHF 4'160.00 wurden von der Steuerkommission Q. wie folgt berechnet (vgl. Steuererklärung 2018, S. 13):