4. Den Einspracheentscheid vom 5. Mai 2021 (Zustellung am 10. Mai 2021) haben A. und B. mit rechtzeitigem Rekurs vom 22. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen den folgenden Antrag: "Das Spezialverwaltungsgericht in Aarau, Abteilung Steuern muss den Entscheid der Steuerkommission Q. vom 5. Mai 2021 annullieren. Die definitive Steuerveranlagung von 2019 muss die Korrektur von CHF 4'610 nicht zu lassen und entsprechend die Liegenschaftskosten von CHF 13'628 vollumfänglich gewähren, in dem das steuerbare Einkommen neu auf CHF 79'242 gesetzt wird."