5. Das Steueramt der Stadt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. -3- 6. Die Vertreterin von A. hat eine Replik erstattet. 7. Die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes hat am 21. Juni 2022 auf Ersuchen des Spezialverwaltungsgerichts eine Stellungnahme eingereicht. Mit Schreiben vom 4. Juli 2022 hat die Vertreterin von A. dem Antrag der Sektion Grundstückschätzungen zugestimmt. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: