4. Den Einspracheentscheid vom 18. März 2021 (Zustellung am 23. April 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 21. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt die folgenden Begehren: "1. Hauptantrag: In Gutheissung des Rekurses sei das steuerbare Einkommen auf CHF 0.00 zu reduzieren. 2. Eventualantrag: In Gutheissung des Rekurses sei das steuerbare Einkommen um CHF 46'200.00 auf CHF 21'530.00 zu reduzieren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates."