a) für Gebäude, die zu Beginn der Steuerperiode oder beim Eintritt in die aargauische Steuerpflicht bis und mit 10 Jahre alt sind: 10 % des gesamten Mietrohertrages; b) für Gebäude, die zu Beginn der Steuerperiode oder beim Eintritt in die aargauische Steuerpflicht über 10 Jahre alt sind: 20 % des gesamten Mietrohertrages. 4.2. Das Einfamilienhaus in S. ist mit Baujahr 1987 mehr als zehn Jahre alt. Zudem haben die Rekurrenten diesbezüglich keine tatsächlichen Kosten geltend gemacht. Die Vorinstanz hat daher zu Recht pauschale Liegenschaftsunterhaltskosten von 20 % des gesamten Mietrohertrages von CHF 16'860.00, das heisst von CHF 3'372.00 abgezogen.