nicht zur Eigennutzung zur Verfügung gestanden, und es habe auch nicht die Absicht zur Bereithaltung für eigene Zwecke bestanden. Dementsprechend sei das Haus während des Leerstandes auch nicht möbliert gewesen. Das Haus in S. sei auf dem Portal "www.aaa.ch" unter der Rubrik "zu vermieten" publiziert gewesen und seit Herbst 2020 wieder vermietet. Während des Leerstandes habe für die Rekurrenten nie ein Nutzenertrag bestanden (vgl. Rekurs).