3. Mit Entscheid vom 19. April 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 19. April 2021 (Zustellung an A. und B. am 7. Mai 2021, an ihre Vertreterin am 11. Mai 2021) liessen A. und B. mit Rekurs vom 19. Mai 2021 und 4. Juni 2021 (Postaufgabe gleichentags) fristgerecht an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie lassen folgenden Antrag stellen: -3- "Das steuerbare Einkommen 2018 für die Staats- und Gemeindesteuern sei gemäss untenstehender Berechnung mit CHF 218'066 zu veranlagen. Die Berechnung setzt sich wie folgt zusammen: