1. Mit Verfügung vom 21. Juli 2020 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für das Jahr 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 231'500.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 40'000.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 591'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem für die Liegenschaft GB S. Nr. ddd, Parzelle bbb, Einfamilienhaus, X-Strasse, ein Eigenmietwert von CHF 16'860.00 aufgerechnet und pauschale Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 3'372.00 abgezogen. 2. Gegen die Verfügung vom 21. Juli 2020 liessen A. und B. mit Schreiben vom 20. August 2020 Einsprache erheben und folgenden Antrag stellen: