6.4. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als begründet. Das steuerbare Einkommen reduziert sich um CHF 490.00. 7. Zusammenfassend haben die Rekurrenten damit für das Jahr 2019 Anspruch auf einen Abzug der Berufsauslagen der Rekurrentin von CHF 4'320.00 (CHF 1'830.00 [Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung] + CHF 490.00 [Fahrrad] + CHF 2'000.00 [Pauschalabzug]). 8. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 93'817.00 (CHF 94'479.00 + CHF 3'658.00 ./. CHF 4'320.00), gerundet CHF 93'800.00 festgesetzt.